20.08.2021

Kommunale Wärmeplanung

Novelle zum Klimaschutzgesetz 2021 geplant

Hoier GmbH, Mömbris

Landesklimaschutzgesetz

Worum geht's?

Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes in Baden-Württemberg aus dem Jahr 2020 wurde die kommunale Wärmeplanung für Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern zur Pflicht erklärt. Sie enthält eine Analyse des Wärmebedarfs vor Ort und Maßnahmen, wie dieser komplett mit erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Infolge der Übernahme der Kosten durch das Land Baden-Württemberg, durch jährliche Pauschalzuweisungen zu 100%, wurde hier ohne Mehrkosten ein umsetzungsorientiertes Instrument geschaffen, um die Weichen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu stellen. Wir - als Firma EGS-plan – haben das Umweltministerium BW und die KEA bei der Erstellung des offiziellen Leitfadens beraten und können eine langjährige Expertise bei der Erarbeitung einer kommunalen Wärmeplanung vorweisen. Unser Schwerpunkt der Bearbeitung liegt dabei auf umsetzungsorientierten Maßnahmen, die die lokalen Gegebenheiten und Akteure mit berücksichtigen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie in unserem Flyer.

Mit der geplanten Novellierung des Klimaschutzgesetzes im Herbst 2021 soll das Ziel einer klimaneutralen Wärme bereits 2040 erreicht werden!

Machen Sie jetzt den Schritt in die klimaneutrale Wärmeversorgung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
→ Ansprechpartner bei EGS-plan: M.Sc. Tobias Nusser, kwp@egs-plan.de , +49 711/99007-651

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