28.03.2024

Was ist neu Im BEG-Gesetzesdschungel?

Worum geht's?


Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt und integriert die bestehenden Förderprogramme der KfW und der BAFA. Statt vielen verschiedenen Teilprogrammen wird es ab dem 01.07.2021 nur noch drei übersichtliche Teilprogramme geben: Nichtwohngebäude, Wohngebäude und Einzelmaßnahmen. Für jedes der drei Teilprogramme wird zukünftig sowohl eine Kredit-, als auch die Zuschussvariante geben. Für alle Maßnahmen, die im Rahmen der BEG-Förderung umgesetzt werden, gibt es zukünftig mehr Fördermöglichkeiten und deutlich höhere Zuschüsse. Weiterhin können Bauherrn zusätzlich eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung erhalten. Diese Förderung wurde bei Nichtwohngebäuden neu eingeführt und bei Wohngebäuden deutlich erhöht.

Was ist neu?

  • Neuorganisation und Zusammenfassung der Förderungen von KfW und BAFA für energieeffiziente Gebäude
  • Vereinfachung der Antragstellung: Nur noch ein Antrag pro Vorhaben notwendig
  • Zuschuss- und Kreditvariante künftig für alle Förderungen
  • Förderstandard Effizienzhaus 40 jetzt auch für Sanierung Wohngebäude sowie für Neubau und Sanierung Nichtwohngebäude
  • Effizienzhaus 115 für Sanierung Wohngebäude wird gestrichen
  • Besondere Förderung für den Einsatz von erneuerbaren Energien, wenn diese mindestens einen Anteil von 55 % am Wärme-/Kälteverbrauch haben (EE-Paket).[1]
  • Besondere Förderung von zertifizierten, nachhaltigen Gebäuden (NH-Paket) bei Neubau Wohngebäude / Neubau und Sanierung Nichtwohngebäude.[1]
  • Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen erhalten auf Grundlage eines individuellen Sanierungsfahrplans einen iSFP-Bonus von 5%.[2]
  • Einbindung eines Energieeffizienzexperten(EEE) verpflichtend
  • Förderung von Smart-Home-Systemen
  • Verbesserte Förderung für Baubegleitung und Fachplanung im Zusammenhang mit der Umsetzung der geförderten Maßnahme(n) (Einzelmaßnahme / Neubau oder Sanierung zum Effizienzhaus) oder im Zusammenhang mit einer Nachhaltigkeits-zertifizierung. Die Leistungen müssen von einem Energieeffizienzexperten erbracht werden.

Einen weiteren sehr informativen Artikel zu den Änderungen der BEG finden Sie hier auf der Homepage von McMakler. Mit aktuellem Expertenwissen werden alle Informationen der BEG-Änderungen umfassend erklärt und dargestellt. Außerdem finden Sie wichtige Tipps, wie es nun mit Fördermitteln weiter geht.


Fördersätze für Zuschuss und Tilgungszuschuss

Fördersätze Effizienzhaus

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Maximal förderfähige Investitions-Kosten Effizienzhaus

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Beispiel Effizienzhaus:

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Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung

Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für Fachplanung und Baubegleitung; die Fördersumme errechnet sich aus 50 % der förderfähigen Kosten.

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Beispiel Fachplanung und Baubegleitung:

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[1] Das EE-Paket und das NH-Paket sind nicht kumulierbar.
[2] Der iSFP wird im Rahmen einer Energieberatung erstellt und von der BAFA mit einem Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars gefördert. Die Förderung beträgt maximal 1.300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 € bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.


Gerne erläutern wir Ihnen die neuen Fördermöglichkeiten in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns einfach an. Den Artikel finden Sie als PDF-Datei hier.

Bild: ©magele-picture – stock.adobe.com

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